Pressemitteilungen
19. 01. 2006
Nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gestern ist deutlich geworden, dass die Vorgänge in Bagdad nicht das Hauptthema des Untersuchungsausschusses sein werden. Dies war die Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion auch schon bei ihrer Beschlussfassung am Dienstag. Die FDP sieht sich deshalb in ihrer Haltung bestätigt, von Anfang an als Schwerpunkt eines Untersuchungsausschusses die Frage nach den richtigen politischen Leitlinien für die Arbeit der Sicherheitsbehörden gefordert zu haben.
Im geplanten Untersuchungsausschuss sollte nach Auffassung der FDP vor allem die Frage geklärt werden, welche rechtsstaatlich gebotenen politischen Vorgaben die rot-grüne Bundesregierung den Sicherheitsbehörden für die neue Aufgabenstellung nach dem 11.09.2001 gegeben haben.
Mehrere Beispielsfälle (El Masri, Zammar, Kurnaz) legen den Schluss nahe, dass die richtigen Maßstäbe nicht immer eingehalten worden sind. Zu diesen Fällen ist daher der genaue Sachverhalt präzise festzustellen. Dafür hat ein Untersuchungsausschuss bessere Aufklärungsmöglichkeiten als ein normaler Parlamentsausschuss (Ladung von Zeugen, die unter Wahrheitspflicht Aussagen müssen; Recht auf Akteneinsicht).
Diese Sachverhaltsaufklärung soll dann die Grundlage bilden für eine politische Bewertung, ob die Aufgabe der Terrorismusabwehr in der Vergangenheit strikt rechtsstaatlichen Maßstäben entsprochen hat und wie diese Maßstäbe für die Zukunft zu definieren sind.
1. Beispielsweise ist noch immer unklar, ob es CIA-Flüge mit Gefangenentransporten zu angeblichen Geheimgefängnissen in Europa gegeben hat?
2. In einem Rechtsstaat ist es selbstverständlich nicht hinnehmbar, dass ein eigener Staatsangehöriger von einem ausländischen Geheimdienst entführt und gefangen gehalten wird (Fall El Masri). Bei diesem Vorgang sind immer noch wichtige Fragen offen. Es ist noch nicht deutlich geworden, welche außenpolitische Linie die damalige Bundesregierung gegenüber den USA formuliert und vertreten hat, damit sich derartige Entführungen nicht wiederholen. Insbesondere der frühere Außenminister Joseph Fischer hat sich dazu im Parlament noch nicht geäußert.
3. Es muss klargestellt werden, dass das Folterverbot uneingeschränkt gilt. Deshalb ist es auch nicht zulässig, Informationen durch eigene Befragungen von solchen Gefangenen zu erlangen, die in einem ausländischen Gefängnis wie beispielsweise in Syrien misshandelt worden sind (Zammar) oder die unter nicht akzeptablen Umständen inhaftiert sind wie etwa auf Guantanamo (Kurnaz).
Ein Untersuchungsausschuss hat daher aufzuklären, wie die in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Fälle von Vernehmungen in Syrien, im Libanon und auf Guantanamo genau abgelaufen sind und welche rechtlichen Maßstäbe dabei verwendet worden sind?
Somit hat ein Untersuchungsausschuss wichtige Fragestellungen anhand von Fällen aus der Vergangenheit für die Zukunft aufzuarbeiten. Die Politik darf die Lösung dieses Spannungsfeldes nicht auf einzelne Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden abschieben. Denn das Spannungsfeld der Notwendigkeit, sich gegen terroristische Anschläge zu schützen, und dem Anspruch, dabei in den eigenen Methoden die Werte des Grundgesetzes strikt zu beachten, wird auch künftig fortbestehen. Einen Beitrag dazu zu leisten, dass aus juristischen und politischen Grauzonen wieder klare Vorgaben für die Sicherheitsbehörden werden, ist aus Sicht der FDP der Hauptzweck des geplanten Untersuchungsausschusses.
Unabhängig vom Untersuchungsausschuss wird die FDP-Fraktion eine Expertenanhörung zu der Frage durchführen, welche Änderungen notwendig sind, damit das Parlamentarische Kontrollgremium seine Aufgabe, die Geheimdienste zu überwachen, wirkungsvoller erfüllen kann, als dies in der Vergangenheit offenbar möglich war.
Isabella Pfaff
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]
STADLER: Grauzonen müssen ausgeleuchtet werden
BERLIN. Zum Stand der Debatte um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erklärt der FDP-Innenpolitiker, Max STADLER:Nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gestern ist deutlich geworden, dass die Vorgänge in Bagdad nicht das Hauptthema des Untersuchungsausschusses sein werden. Dies war die Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion auch schon bei ihrer Beschlussfassung am Dienstag. Die FDP sieht sich deshalb in ihrer Haltung bestätigt, von Anfang an als Schwerpunkt eines Untersuchungsausschusses die Frage nach den richtigen politischen Leitlinien für die Arbeit der Sicherheitsbehörden gefordert zu haben.
Im geplanten Untersuchungsausschuss sollte nach Auffassung der FDP vor allem die Frage geklärt werden, welche rechtsstaatlich gebotenen politischen Vorgaben die rot-grüne Bundesregierung den Sicherheitsbehörden für die neue Aufgabenstellung nach dem 11.09.2001 gegeben haben.
Mehrere Beispielsfälle (El Masri, Zammar, Kurnaz) legen den Schluss nahe, dass die richtigen Maßstäbe nicht immer eingehalten worden sind. Zu diesen Fällen ist daher der genaue Sachverhalt präzise festzustellen. Dafür hat ein Untersuchungsausschuss bessere Aufklärungsmöglichkeiten als ein normaler Parlamentsausschuss (Ladung von Zeugen, die unter Wahrheitspflicht Aussagen müssen; Recht auf Akteneinsicht).
Diese Sachverhaltsaufklärung soll dann die Grundlage bilden für eine politische Bewertung, ob die Aufgabe der Terrorismusabwehr in der Vergangenheit strikt rechtsstaatlichen Maßstäben entsprochen hat und wie diese Maßstäbe für die Zukunft zu definieren sind.
1. Beispielsweise ist noch immer unklar, ob es CIA-Flüge mit Gefangenentransporten zu angeblichen Geheimgefängnissen in Europa gegeben hat?
2. In einem Rechtsstaat ist es selbstverständlich nicht hinnehmbar, dass ein eigener Staatsangehöriger von einem ausländischen Geheimdienst entführt und gefangen gehalten wird (Fall El Masri). Bei diesem Vorgang sind immer noch wichtige Fragen offen. Es ist noch nicht deutlich geworden, welche außenpolitische Linie die damalige Bundesregierung gegenüber den USA formuliert und vertreten hat, damit sich derartige Entführungen nicht wiederholen. Insbesondere der frühere Außenminister Joseph Fischer hat sich dazu im Parlament noch nicht geäußert.
3. Es muss klargestellt werden, dass das Folterverbot uneingeschränkt gilt. Deshalb ist es auch nicht zulässig, Informationen durch eigene Befragungen von solchen Gefangenen zu erlangen, die in einem ausländischen Gefängnis wie beispielsweise in Syrien misshandelt worden sind (Zammar) oder die unter nicht akzeptablen Umständen inhaftiert sind wie etwa auf Guantanamo (Kurnaz).
Ein Untersuchungsausschuss hat daher aufzuklären, wie die in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Fälle von Vernehmungen in Syrien, im Libanon und auf Guantanamo genau abgelaufen sind und welche rechtlichen Maßstäbe dabei verwendet worden sind?
Somit hat ein Untersuchungsausschuss wichtige Fragestellungen anhand von Fällen aus der Vergangenheit für die Zukunft aufzuarbeiten. Die Politik darf die Lösung dieses Spannungsfeldes nicht auf einzelne Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden abschieben. Denn das Spannungsfeld der Notwendigkeit, sich gegen terroristische Anschläge zu schützen, und dem Anspruch, dabei in den eigenen Methoden die Werte des Grundgesetzes strikt zu beachten, wird auch künftig fortbestehen. Einen Beitrag dazu zu leisten, dass aus juristischen und politischen Grauzonen wieder klare Vorgaben für die Sicherheitsbehörden werden, ist aus Sicht der FDP der Hauptzweck des geplanten Untersuchungsausschusses.
Unabhängig vom Untersuchungsausschuss wird die FDP-Fraktion eine Expertenanhörung zu der Frage durchführen, welche Änderungen notwendig sind, damit das Parlamentarische Kontrollgremium seine Aufgabe, die Geheimdienste zu überwachen, wirkungsvoller erfüllen kann, als dies in der Vergangenheit offenbar möglich war.
Isabella Pfaff
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
79-Stadler-Untersuchungsausschuss.pdf (2006-01-19, 218.35 KB)